Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung CITEC Suisse ­ Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Tankkontrolle resp. Spezialist für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung apparativer Gewässerschutz eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. August 2018

5150

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2018-2538