Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) Im BetmG soll mit Artikel 8a eine neue gesetzliche Grundlage für die Durchführung von begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen geschaffen werden, um Erkenntnisse über die Auswirkungen neuer Regelungen im Umgang mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen. Die Geltungsdauer von Artikel 8a BetmG ist auf zehn Jahre beschränkt. Die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) regelt die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Gesuchverfahrens. Sie bildet ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassung.

Datum der Eröffnung: 4. Juli 2018 Vernehmlassungsfrist: 25. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Adrian Gschwend, CH-3003 Bern, Telefon 058 462 58 00, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Juli 2018

4224

Bundeskanzlei

2018-2105