Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament Die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetzes und der Parlamentsverwaltungsverordnung regeln den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das Parlamentsgebäude. Dabei soll jedes Mitglied der Bundesversammlung nur noch einer Interessenvertreterin oder einem Interessenvertreter einen Zutrittsausweis ausstellen lassen können. Diese haben Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen zu machen.

Datum der Eröffnung: 25. Januar 2018 Vernehmlassungsfrist: 2. Mai 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 99 44, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. Februar 2018

2018-0227

Bundeskanzlei

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