Bundesbeschluss

Entwurf

über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 30. September 20162 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. September 20183, beschliesst:

Art. 1 Für den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU wird ein Rahmenkredit von 1046,9 Millionen Franken bewilligt (Rahmenkredit Kohäsion).

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Verpflichtungen können bis fünf Jahre nach dem Datum des Beschlusses, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 974.1 BBl 2018 6665

2018-1447

6729

Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion). BB

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BBl 2018