Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) Mit der Verordnung (EU) 2017/2226 wird ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES) geschaffen. Damit sollen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, erfasst werden. Mit der Einführung des EES entfällt neu die manuelle Abstempelung des Reisedokuments, da dieses durch elektronische Einträge zur Ein- und Ausreise ersetzt wird. Damit wird auch die Möglichkeit den Schengen-Staaten gegeben, eine Automatisierung der Grenzkontrollen (e-Gates) für alle Reisenden vorzusehen.

Voraussetzung dazu ist der Besitz eines Reisedokuments, welches einen Chip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken enthält. Die Schengen-Staaten haben ferner die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein nationales Erleichterungsprogramm (NFP) aufzubauen.

Datum der Eröffnung: 14. Februar 2018 Vernehmlassungsfrist: 21. Mai 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 466 17 67, Fax 058 465 97 56, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

20. Februar 2018

2018-0458

Bundeskanzlei

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