Militärische Plangenehmigung betreffend den Schiessplatz Chrummeney / Wilderswil (BE), Bau einer KD-Anlage für NGST vom 17. März 2000

Gestüzt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 14. und 26. Juli 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer KD-Anlage für NGST auf dem Schiessplatz Chrummeney unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei, 3812 Wilderswil, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

4. April 2000

2000-0679

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1845