Richtplan des Kantons Thurgau Genehmigung «Teilrevision 2017» 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 19. Juni 2018 wird die Anpassung des kantonalen Richtplans des Kantons Thurgau unter Vorbehalt von Ziffern 2­7 genehmigt.

2.

Aufgrund des Antrags der Regierung des Kantons Thurgau vom 5. Juni 2018 wird der Richtplan durch den Bund wie folgt genehmigt: a. Kapitel 1.1 Siedlungsgebiet: Die Festsetzung 1.1 B wird durch den Bund wie folgt genehmigt: ­ «220 234 Hektaren des gesamten Siedlungsgebiets sind räumlich noch nicht festgelegt und daher in der Richtplankarte nicht dargestellt.» ­ «d) die Erstellung von öffentlichen oder dem öffentlichen Interesse dienenden Bauten und Anlagen (zirka 15 29 ha), ...».

b. Anhang A1 Anpassungsbedarf Siedlungsgebiet: Die Tabelle Planungsauftrag 1.1 A wird durch den Bund wie folgt genehmigt: ­ «Gemeinde Kemmental, übriges Siedlungsgebiet: 56.6 42.6 ha» ­ «Gemeinde Roggwil, übriges Siedlungsgebiet: 40.6 39.8 ha» ­ «Kanton Total, übriges Siedlungsgebiet: 4'529.0 4'514.2 ha» Die Tabelle Gesamtsiedlungsgebiet nach Teilrevision KRP zur Festsetzung 1.1 A wird durch den Bund wie folgt genehmigt: ­ «übriges Siedlungsgebiet: 4'529 4'514 ha» ­ «Kontingente für Arbeitszonen, öffentliche Zonen, Spezialbauzonen, WMZ: 220 234 ha» ­ «Gesamtsiedlungsgebiet nach Teilrevision KRP (ha): 11'441 11'440».

c. Richtplankarte 1:50 000: Die Richtplankarte wird durch den Bund wie folgt genehmigt: ­ Das Symbol für den Deponiestandort Zelgli/Altishausen (Gemeinde Kemmental) wird von Festsetzung auf Vororientierung angepasst und das örtlich festgelegte Siedlungsgebiet (übriges Siedlungsgebiet) in der Gemeinde Kemmental im Bereich des Deponiestandortes wird um 14 ha reduziert.

­ Das örtlich festgelegte Siedlungsgebiet (übrigens Siedlungsgebiet) in der Gemeinde Roggwil wird um 0.8 ha reduziert.

3.

Kapitel 2.2 Landwirtschaftsgebiete: Der Richtplantext zum Planungsgrundsatz 2.2 D wird wie folgt geändert: «(...) c) eine Kompensation durch Umzonung Auszonung oder Aufwertung anthropogen geschädigter Böden andernorts geleistet werden kann.».

2018-3819

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BBl 2018

4.

Kapitel 1.7 Gebiete mit zu prüfender Nutzung und Anhang A 2 Gebiete mit zur prüfender Nutzung: Um präjudizielle Wirkungen hinsichtlich der Vollständigkeit der Liste in Anhang 2 zu vermeiden, nimmt der Bund Planungsauftrag 1.7 A sowie Anhang 2 lediglich zur Kenntnis.

5.

Kapitel 4.2 Energie: Durch die Genehmigung des Planungsgrundsatzes 4.2 D kann für den Bund bei der Ausübung seiner Tätigkeiten keine bindende Wirkung geltend gemacht werden.

6.

Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung a. innerhalb von zwei Jahren in Kapitel 1.4 Ein- und Umzonungen in der Festsetzung 1.4 A die Anforderungen an die Erschliessung durch den ÖV bei Einzonungen hinsichtlich Strenge und einer weitergehenden Differenzierung nach Raumtypen zu prüfen; b. innerhalb von zwei Jahren in Kapitel 1.6 Wirtschaft im Planungsgrundsatz 1.6 O die Erschliessung mit dem ÖV zu präzisieren; c. die Festlegungen in Kapitel 1.9 Kleinsiedlungen im Hinblick auf eine korrekte Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zu ergänzen und die bestehenden Weiler aufgrund ihrer Ausprägung und Eignung sowie den Anforderungen des Bundesrechts zu prüfen und sie ­ sofern sie den Kriterien einer Kleinsiedlung nach Artikel 33 RPV nicht entsprechen ­ einer sachgerechten Zone zuzuweisen.

7.

Im Rahmen der vierjährlichen Berichterstattung zeigt der Kanton Thurgau auf, welche räumlichen Verschiebungen des Siedlungsgebiets vorgenommen wurden und ob die Kriterien des Richtplans aus seiner Sicht zweckmässig und wirksam sind.

Dieser Beschluss stellt eine Genehmigung im Sinne von Artikel 38a Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) dar. Artikel 38a Absätze 2 und 3 RPG kommen daher im Kanton Thurgau nicht mehr zur Anwendung.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8 8510 Frauenfeld Tel. 058 345 62 50

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

11. Dezember 2018

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Bundesamt für Raumentwicklung