Bundesbeschluss Entwurf über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf die Artikel 91 Absatz 7, 93 Absätze 1 Buchstabe c und 2 sowie 113 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19982, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. September 20183, beschliesst:

Art. 1 Für den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich Migration wird ein Rahmenkredit von 190 Millionen Franken bewilligt (Rahmenkredit Migration).

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Der Rahmenkredit hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Datum des Beschlusses.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 142.31 BBl 2018 6665

2018-1448

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Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration). BB

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BBl 2018