Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Aufhebung der Industriezölle Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Zölle auf Importe von Industriegütern unilateral aufgehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des Generaltarifs nach Anhang 1 des Zolltarifgesetzes (ZTG) durch das Parlament notwendig. Die Aufhebung der Industriezölle erleichtert den Import von Industriegütern, was sowohl für die Konsumenten als auch für die Industrie positive Effekte mit sich bringt. Neben den wegfallenden Zöllen auf Industriegütern profitieren Unternehmen zudem von administrativen Entlastungen beim Import aufgrund weitgehend wegfallender Ursprungsnachweise. Zudem wird die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht, was ebenfalls zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt.

Datum der Eröffnung: 7. Dezember 2018 Vernehmlassungsfrist: 21. März 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, AFWA, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 464 08 74, Fax 058 463 18 94, www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Dezember 2018

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Bundeskanzlei

2018-3871