Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben Die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung und der Zahlungsdienstleistungen soll in Zukunft differenzierter sichergestellt werden. Insbesondere ist die Erreichbarkeit neu auf Stufe Kanton zu messen und die Kommunikation zwischen den Kantonen und Gemeinden sowie der Post zu intensivieren. Die zur Vernehmlassung stehenden Verordnungsanpassungen sollen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Bevölkerung auch in Zukunft mit ausgezeichneten Post- und Zahlungsdienstleistungen versorgt werden.

Datum der Eröffnung: 27. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 31. August 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel, Telefon 058 460 56 74, Fax 058 463 18 24, www.bakom.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2018

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Bundeskanzlei

2018-2009