Bundesbeschluss II zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes Änderung vom 4. Juni 2018 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. März 20181, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 11. März 20152 zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 1 Bst. b 1

Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in vier Etappen: b.

Die Freigabe der zweiten bis vierten Etappe im Umfang von 8 Millionen, 38 Millionen und 25 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

II Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 31. Mai 2018

Ständerat, 4. Juni 2018

Der Präsident: Dominique de Buman Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Die Sekretärin: Martina Buol

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Im BBl nicht veröffentlicht BBl 2015 3033

2018-1898

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Ausbau und Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes. BB II

BBl 2018

Anhang (Art. 1)

Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Fr.

Erste Etappe Ersatzbeschaffungen, inklusive Projektierungsarbeiten für die Etappen 2­4

28 000 000

Zweite Etappe Leistungsanpassungen

8 000 000

Dritte Etappe Gesetzesrevision BÜPF ­ ISC-EJPD

10 000 000

Kompatibilitätsanpassungen der Systeme von fedpol

28 000 000

Total dritte Etappe

38 000 000

Vierte Etappe Systemausbauten inklusive Neubeschaffung

25 000 000

Gesamtkredit

99 000 000

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