Bundesbeschluss II zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes Änderung vom 4. Juni 2018 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. März 20181, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 11. März 20152 zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 1 Bst. b 1
Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in vier Etappen: b.
Die Freigabe der zweiten bis vierten Etappe im Umfang von 8 Millionen, 38 Millionen und 25 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
II Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 31. Mai 2018
Ständerat, 4. Juni 2018
Der Präsident: Dominique de Buman Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Die Sekretärin: Martina Buol
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Im BBl nicht veröffentlicht BBl 2015 3033
2018-1898
3815
Ausbau und Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes. BB II
BBl 2018
Anhang (Art. 1)
Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Fr.
Erste Etappe Ersatzbeschaffungen, inklusive Projektierungsarbeiten für die Etappen 24
28 000 000
Zweite Etappe Leistungsanpassungen
8 000 000
Dritte Etappe Gesetzesrevision BÜPF ISC-EJPD
10 000 000
Kompatibilitätsanpassungen der Systeme von fedpol
28 000 000
Total dritte Etappe
38 000 000
Vierte Etappe Systemausbauten inklusive Neubeschaffung
25 000 000
Gesamtkredit
99 000 000
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