Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Vernehmlassungsfrist: 28. Oktober 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern
19. September 2000
2000-1961
Bundeskanzlei
4863