Flughafen Zürich Änderungen des Betriebsreglements (BR 2014) ­ Teilgenehmigung

Mit Verfügung vom 14. Mai 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die von der Flughafen Zürich AG beantragten Änderungen des Betriebsreglements gemäss folgendem Verfügungsdispositiv teilweise genehmigt: 1.

Die im BR 2014 zusammengefassten Änderungen des Betriebsreglements des Flughafens Zürich gemäss den Gesuchen der FZAG vom 25. Oktober 2013 und vom 31. Mai 2017 werden wie folgt genehmigt:

1.1

Änderungen von Artikel 5 sowie der Artikel 2, 4, 5, 8 und 18 von Anhang 1.

Artikel 8 von Anhang 1 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt: «sowie Helikopterflüge der Schweizer Luftwaffe.»

1.2

Anpassungen der Abflugrouten ab den Pisten 10, 32 und 34 mit Ausnahme der südlich um den Flughafen führenden Abflugrouten Richtung Wegpunkt RULAR.

2.

Die zulässigen Fluglärmimmissionen für den Flughafen Zürich werden gestützt auf die Berechnungen der EMPA im Bericht Nr. 5214.015778 vom 31. Mai 2017 gemäss den Fluglärmkarten 23­25 festgelegt.

3.

Der FZAG werden für die gegenüber den mit Verfügung vom 27. Januar 2015 festgelegten Lärmimmissionen neu von Immissionsgrenzwert- und Alarmwertüberschreitungen betroffenen Gebiete Erleichterungen im Sinne von Artikel 8 und 10 der Lärmschutzverordnung gewährt.

4.

Auflage Die FZAG hat eine Vorverlegung der letzten Slots am Abend zu prüfen. Sie hat dazu innert eines Jahres einen Bericht zu erstellen, in dem die betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit und die Wirkung auf die Lärmbelastung ausgewiesen und bewertet werden.

Allfälligen Beschwerden gegen diese Auflage wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

5.

Entgegenstehende Anträge aus den Einsprachen und den Stellungnahmen werden im Sinne der Erwägungen abgewiesen.

6.

Gebühren

2018-1514

2769

BBl 2018

7.

Eröffnung und Mitteilung Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: LESA@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2018 Die genannte Verfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können vom 28. Mai bis zum 26. Juni 2018 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich Die genannten Unterlagen können auch auf der Internet-Seite des BAZL eingesehen und heruntergeladen werden: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Anhörungen > Betriebsreglement 2014

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

23. Mai 2018

2770

Bundesamt für Zivilluftfahrt