Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Tamedia/Goldbach (Art. 32 und 33, BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Am 9. April 2018 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Demnach beabsichtigt die Tamedia AG die Kontrolle über die Goldbach Group AG zu erlangen. Die Tamedia AG und die Goldbach Group AG beabsichtigen mit dem Zusammenschluss zu einem der reichweitenstärksten Vermarkter in der Schweiz zu werden.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss über die einzelnen Werbekanäle (TV, Radio, Online/Digital, Print, Plakat- bzw. Aussenwerbung) hinweg zu Verbundeffekten führen könnte, die eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnten. Weiter sind Aspekte einer allfälligen kollektiven Marktbeherrschung zu prüfen. Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

15. Mai 2018

2018-1486

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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