Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung.

Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW muss zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Dabei hat die bisherige Praxis gezeigt, dass Unsicherheiten bestehen, was unter dem Begriff «Ausgangszustand» gemäss Artikel 10b Absatz 2 Buchstabe a USG zu verstehen ist. Im von der Kommission erarbeiteten Vorentwurf wird in Artikel 58a Absatz 5 WRG der Ausgangszustand eindeutig festgelegt, und zwar als Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Ist-Zustand). Die Festlegung hat zur Folge, dass dieser Zustand sowohl bei der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts im Hinblick auf ein Verfahren um erstmalige Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Prüfungen zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Artikel 18 Absatz 1ter NHG zu leisten sind.

Datum der Eröffnung: 1. November 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. Februar 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Telefon 058 322 92 31, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. November 2018

2018-3481

Bundeskanzlei

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