Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N8.52 Spiez­Interlaken West, Anschluss Därligen Ost, Kanton Bern vom 1. Februar 2018

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 2 Buchstabe a und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N8 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez­Interlaken ­

von km 15.300 bis km 15.950: 50 km/h

in Fahrtrichtung Interlaken­Spiez ­

von km 16.150 bis km 15.550: 50 km/h

II Verschwenkung mit Spurbreitenreduktion beider Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite im Baustellenbereich (ohne Velostreifen) beträgt 2,75 m in beiden Richtungen. Der Velostreifen kann in Ausnahmefällen befahren werden. Die Durchfahrtsbreite pro Fahrbahn erhöht sich dann um 1,40 m auf 4,15 m.

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SR 741.01 SR 741.21

2018-0325

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BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 26. März 2018 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 31. August 2018).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

13. Februar 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud, Vizedirektor, Abteilungschef

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