Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N09, Bereich Riederwald Hangbrücke und Stuckiseggbrücke, im Kanton Wallis vom 27. Juni 2018

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 32 Absatz 3 SVG des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Nationalstrasse N09: jeweils in beiden Fahrtrichtungen ­

von km 08.200 bis km 10.730: 60 km/h Dauer: von 18. Juni bis 31. Oktober 2018

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von km 08.450 bis km 10.544: 30 km/h Dauer: von 8. August bis 29. Oktober 2018

II Verschwenkung mit Spurabbau eines Fahrstreifens im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3,50 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 4,50 m.

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SR 741.01 SR 741.21

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2018-2031

BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 18. Juni 2018 bis Ende der Bauphase voraussichtlich 31. Oktober 2018.

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizuegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

10. Juli 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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