Militärische Plangenehmigung betreffend Buchholterberg, Waffenplatz Jassbach; Anpassungen am Standort ELO Abt 46 (Parkplatz, Container, Umzäunung und Antenne) vom 29. März 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. September 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zu den Anpassungen (Parkplatz, Container, Umzäunung und Antenne) am Standort der Elektronikabteilung 46 (ELO 46) auf dem Waffenplatz Jassbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

17. April 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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