Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die OdA igba (Organisation der Arbeitswelt Interessengemeinschaft für die Berufsausbildung von Fachleuten in Bade- und Eissportanlagen), gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Badeanlagen mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau Badeanlagen mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

13. Februar 2018

2018-0301

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

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