18.054 Botschaft zu den Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartements für das Jahr 2018 (Immobilienbotschaft EFD 2018) vom 16. Mai 2018

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartements für das Jahr 2018.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

16. Mai 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2018-0193

3319

Übersicht Der Bundesrat beantragt einen Gesamtkredit «Zivile Bauten» von 127,9 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst die folgenden zwei einzeln spezifizierten Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite

Mio. CHF

Magglingen, Neubau Ausbildungshalle

23,9

Washington DC, Gesamtsanierung Kanzleigebäude

14,0

Rahmenkredit zivile Bauten 2018

90,0

Gesamtkredit «Zivile Bauten»

127,9

3320

BBl 2018

Botschaft 1

Vorbemerkungen

1.1

Grundsätze

Generelle Immobilienpolitik Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) stellt mit seiner Immobilienpolitik die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 6,8 Milliarden Franken in den Vordergrund. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.

Partnerschaft mit Privaten (Public Private Partnership, PPP) Im Hinblick auf die Ausschreibung der Bauarbeiten wurde für die vorliegenden Projekte die Möglichkeit einer vertraglich geregelten, längerfristigen Partnerschaft mit Privaten (PPP) geprüft, wie dies in Artikel 52a der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April 20061 (FHV) vorgesehen ist.

Nachhaltigkeit Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen. Aufgrund dieser Forderung werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.

1.2

Steuerung der Bauvorhaben

Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.

Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember 20082 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Rahmenkrediten abgetreten.

1 2

SR 611.01 SR 172.010.21

3321

BBl 2018

2

Verpflichtungskredite zivile Bundesbauten

2.1

Magglingen, Neubau Ausbildungshalle

Benutzer:

Bundesamt für Sport (BASPO) «Magglingen, Neubau Ausbildungshalle»: 23,9 Mio. CHF (Projekt-Nr. 4266.085)

2.1.1

Ausgangslage

Das Nationale Sportzentrum in Magglingen (NSM) ist ein Ausbildungs-, Sport- und Kongresszentrum für den Schweizer Sport. Sportlerinnen und Sportler können sportwissenschaftliche Unterstützung und optimale Trainingsmöglichkeiten an ein und demselben Ort in Anspruch nehmen. Es stehen für etliche Sportarten Indoor- und Outdoor-Sportanlagen sowie Seminarräume, Unterkünfte und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Grundlage des Projekts ist der vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedete «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» und das damit einhergehende «Immobilienkonzept Sport des Bundes»3. Das BBL wurde beauftragt, im Rahmen der ersten Phase die Ausbildungshalle Magglingen 2018 in die zivile Baubotschaft aufzunehmen.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass er im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags über den Realisierungszeitpunkt der Projekte sowie die entsprechenden Plafonderhöhungen entscheiden wird.

2.1.2

Änderungen gegenüber dem Aktionsplan «Sportförderung des Bundes»

Seit 2014 haben die Diensttage von Sportsoldaten aus dem Nationalsport «Schwingen» stark zugenommen, und die Nachfrage nach Infrastruktur für den Schwingsport ist gewachsen. Aus diesem Grund ist es angezeigt, das Raumprogramm anzupassen.

Angesichts der nationalen Bedeutung des Schwingsports wurde eine Spezialanlage für den Schwingsport ins Raumprogramm aufgenommen.

Eine solche Schwinginfrastruktur führt zu einem grösseren Flächenbedarf (rund 1600 m2 Geschossfläche) und somit zu einer Kostensteigerung gegenüber dem «Aktionsplan Sportförderung des Bundes»4. Zusätzliche Kostenpunkte sind: Fläche für die Schwinghalle (Trainingsperimeter), Fläche für Theorieraum und Garderobe, konsequente Trennung von Schmutz- und Saubergang im gesamten Gebäude und eine fachgerechte Haustechnik (insbesondere Lüftung).

3 4

www.baspo.admin.ch Im Immobilienkonzept Sport des Bundes vom 26. Okt. 2016 betrug die Kostenschätzung für das ursprüngliche Raumprogramm 20,3 Mio. Fr.

3322

BBl 2018

2.1.3

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die neue Ausbildungshalle soll neben der bestehenden Sport-Toto-Halle erstellt werden. Sie ist mit dieser unterirdisch verbunden, kann aber unabhängig betrieben werden. Die benötigten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Biel und werden im Baurecht überbaut.

Das Projekt ist Resultat eines Wettbewerbs mit Generalplanern, bei dem aus unterschiedlichen Lösungsansätzen das optimale und wirtschaftlichste Projekt ausgewählt wurde. Der Planungsstand entspricht einem Vorprojekt mit Kostenschätzung.

Nutzung und Raumprogramm Die Ausbildungshalle kann als Ganzes oder auch aufgeteilt in drei einzelne Hallen genutzt werden und soll ideale Voraussetzungen für die Ausbildungsangebote des BASPO schaffen. Die Schwinghalle dient der Ausbildung und dem Training der in Magglingen stationierten Athleten und bietet gleichzeitig Platz für 6­8 Trainingspaare. Theorie- und Schulungsräume ergänzen das Angebot.

Grundelemente des Baurechtvertrags Das bereits bestehende Baurecht für die Sport-Toto-Halle (11 300 m2) soll um die Nachbarparzelle für die Ausbildungshalle (6800 m2) erweitert und den aktuellen Marktverhältnissen angepasst werden. Die Stadt Biel gewährt der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein 60-jähriges Baurecht, das am 1. Januar 2021 beginnt. Der Baurechtszins für das gesamte Baurecht (18 100 m2) beläuft sich auf rund 73 600 Franken pro Jahr.

Standards Das Gebäude wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und im MINERGIE-ECO®-Standard errichtet.

Spezielle Herausforderungen Die hohen Anforderungen bezüglich Schallschutz und Stabilität der Hallentrennwände bedingen eine aufwendige Konstruktion. Weiter sind die Anforderungen an die Haustechnik im Bereich der Schwinghalle bedingt durch den hohen Staubanteil sehr hoch.

2.1.4

Termine

Im Terminplan sind die einzelnen Phasen wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung

2018­2019

­ Ausführung und Inbetriebnahme

2020­2022

3323

BBl 2018

2.1.5

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen dem Bedürfnis der Nutzer und werden durch den Erlös des kostenorientierten Mietermodells gedeckt.

Die Kosten BKP2 pro Quadratmeter Geschossfläche liegen im Durchschnitt von vergleichbaren Objekten.

Public Private Partnership Prüfungen haben ergeben, dass eine Trennung des Betriebes zwischen der bestehenden Sport-Toto-Halle und dem Neubau keine Vorteile bringt. Die Übertragung von Dienstleistungen, insbesondere solchen des Betriebs im Kontext der GesamtarealBewirtschaftung, ist durch die umfangreichen spezifischen Vorgaben und Anforderungen an die Halle und den Betrieb wenig sinnvoll. Der Spielraum bei den Lösungsansätzen ist gering und das Projekt für eine PPP-Lösung deshalb nicht geeignet.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit 500 000 Franken veranschlagt, davon 200 000 für das BBL und 300 000 für das BASPO.

Investitionen Aufgrund des Vorprojekts mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Ausstattung ­ Kostenungenauigkeit 15 % Verpflichtungskredit «Magglingen, Neubau Ausbildungshalle»

20 500 000 400 000 3 000 000 23 900 000

Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude Indexstand: April 2017 = 97,7 (Basis Oktober 2015 = 100,0)5

Baurechtszins Zusätzlich zu den Investitionen in die Ausbildungshalle soll für das am 1. Januar 2021 beginnende Baurecht ein Baurechtzins von rund 73 600 Franken pro Jahr vereinbart werden. Vor Unterzeichnung des Baurechtsvertrages ist gemäss geltendem Recht ein einzeln spezifizierter Verpflichtungskredit über 60 Jahre (inkl. 1 % Teuerungsanpassung pro Jahr) in der Höhe von 6,1 Millionen zu beantragen. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es aber richtig, Baurechtsverträge in Bezug auf den 5

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

3324

BBl 2018

Bedarf nach einem Verpflichtungskredit gleich zu behandeln wie die anderen Ausnahmen nach Artikel 11 FHV: Bei Gesamtbeträgen unter 10 Millionen ist es auch bei Baurechtsverträgen vertretbar, auf einen Verpflichtungskredit zu verzichten.

Eine entsprechende Revision von Artikel 11 FHV wird zurzeit geprüft. Die revidierte Verordnung soll auf Anfang 2020 in Kraft gesetzt werden. Aufgrund dieser geplanten Anpassung der FHV wird vorläufig auf die Einholung eines Verpflichtungskredites für das Baurecht in Magglingen verzichtet.

2.2

Washington DC, Gesamtsanierung Kanzleigebäude

Benutzer:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Ressourcen (EDA DR) «Washington DC, Gesamtsanierung Kanzleigebäude»: 14,0 Mio. CHF (Projekt-Nr. 3805.018)

2.2.1

Ausgangslage

Die schweizerische Botschaft in Washington vertritt in den USA die Interessen der Schweiz. Dies in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen und Recht sowie Wissenschaft, Bildung und Kultur. Sie betreut zudem die schweizerische Diaspora vor Ort und leistet konsularischen Schutz für durchreisende Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Schwierigkeiten. Die Botschaft gehört zu den fünf wichtigsten Auslandsvertretungen der Eidgenossenschaft.

Das Botschaftsgelände liegt gut erschlossen knapp vier Kilometer vom Weissen Haus entfernt. Das Kanzleigebäude wurde 1959 erstellt und befindet sich auf demselben Grundstück wie die Residenz, die im Jahre 2006 eingeweiht wurde.

Das Kanzleigebäude ist ein Spätwerk des schweizerisch-amerikanischen Architekten William Lescaze. Nach der langen Nutzungsdauer von rund 60 Jahren sind die meisten Bauteile und Installationen am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und müssen komplett erneuert werden. In Bezug auf Haustechnik, Brandschutz, Erdbebennormen und den hindernisfreien Zugang entspricht das Gebäude nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Normen. Der Wärmeschutz und die Isolation des Gebäudes sind ungenügend und sorgen für einen hohen Energieverbrauch und ein unangenehmes Raumklima.

Das Gebäude soll systematisch saniert und für einen weiteren Lebenszyklus ertüchtigt werden.

3325

BBl 2018

2.2.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Die Massnahmen umfassen die Sanierung der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik. Dies beinhaltet den Ersatz der Fenster, die Instandsetzung der Fassadenverkleidung und der Flachdächer sowie die Erneuerung der Heizung, Kühlung, Lüftung und der Elektroinstallationen. Damit kann der Energieverbrauch um ca. 35 Prozent reduziert werden.

Weiter wird das Gebäude der heutigen Gesetzgebung von Brandschutz und Erdbebensicherheit angepasst. Der hindernisfreie Zugang wird u. a. mit dem Einbau eines Liftes sichergestellt. Damit werden die Auflagen des ADA (American with Disabilities Act) erfüllt. Im Rahmen der Sanierung können zudem asbesthaltige Baumaterialien aus der Bauzeit entsorgt werden.

Gemäss den Vorgaben des Sicherheitsausschusses EDA/BBL/BSD werden diverse Anpassungen am Sicherheitsstandard vorgenommen.

Nutzung und Raumprogramm Die Nutzung des Gebäudes bleibt unverändert der schweizerischen Botschaft in Washington vorbehalten. Die Kanzlei umfasst rund 59 Arbeitsplätze für die verschiedenen Sektionen der diplomatischen und konsularischen Dienste sowie für weitere Einheiten wie VBS, armasuisse.

Im Erdgeschoss und in einem Annexbau befinden sich weitere Räume wie Empfang, Schalteranlage, ein grosser halböffentlicher Versammlungsraum sowie ein multifunktionaler Sitzungsraum mit Arbeitsplätzen für Delegationen.

Zusätzlich zur Sanierung der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik sind minimale räumliche Optimierungen für eine bessere und langfristig flexiblere Nutzung vorgesehen.

Standards Es gelten die im Gastland gültigen und wo möglich auch die gültigen schweizerischen Baunormen und Standards.

2.2.3

Termine

Es ist folgender Terminplan vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausschreibung

2018­2019

­ Ausführung

2019­2021

­ Inbetriebnahme

3326

2022

BBl 2018

2.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Das Gebäude ist am Ende seines ersten Lebenszyklus angelangt. Bis heute konnte es mit geringem Aufwand unterhalten werden. Mit der Bündelung der Unterhalts- und Optimierungsmassnahmen können Synergien bei der Realisierung der baulichen Arbeiten genutzt werden. Zudem ist vorgesehen, einer allfälligen künftigen Entwicklung der Botschaft Rechnung zu tragen. Die Gesamtsanierung garantiert deshalb ein gutes Verhältnis zwischen Funktionalität für die Erbringung der Dienstleistungen, Erfüllung von Repräsentationsaufgaben, Bewahrung eines kulturell wertvollen Bauwerks und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen. All diese Aspekte wurden einander sorgfältig gegenübergestellt, damit die Grundsätze der Nachhaltigkeit eingehalten werden.

Public Private Partnership Abklärungen haben ergeben, dass das Projekt aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen, des repräsentativen Charakters sowie des geringen Handlungsspielraums nicht für eine PPP-Ausschreibung geeignet ist. Eine langfristige Bindung an Vertragspartner ist auch aus geopolitischer Sicht ungünstig.

Betriebskosten Die Energiekosten können um jährlich ca. 15 000 Franken gesenkt werden. Die restlichen Betriebskosten bleiben unverändert. Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 56 Franken pro m2 Geschossfläche, werden mit rund 159 000 Franken veranschlagt.

Investitionen Aufgrund des Vorprojektes mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt: CHF

­ Investitionen nach Baukostenplan 1­6 ­ Ausstattung ­ Kostenungenauigkeit 15 % Verpflichtungskredit «Washington DC, Gesamtsanierung Kanzleigebäude»

11 800 000 400 000 1 800 000 14 000 000

Turner Constrution, Building Cost Index Indexstand: 2nd Quarter 2017 = 1031 (Basis 1967 = 100,0)6

6

Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung.

3327

BBl 2018

2.3

Rahmenkredit zivile Bauten

Benutzer:

Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland «Rahmenkredit zivile Bauten 2018»: CHF 90 Mio.

(Projekt-Nr. 620.2019)

2.3.1

Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 90 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten.

Zum Immobilienportfolio des BBL gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienportfolios des BBL können wie folgt umschrieben werden: ­

bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen bis 10 Millionen Franken;

­

sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen sowie baulichen Anpassungen;

­

Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze;

­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen und anderes;

­

Projektierungen von Vor- und Bauprojekten;

­

teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Botschaften bis und mit Immobilienbotschaft EFD 20137 (vgl. angepasste Regelung für neue Bauprojekte gemäss Ziff. 3.1.3);

­

nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;

­

nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.

Die Höhe des zu beantragenden Rahmenkredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.

2.3.2

Orientierung über den Stand der Verpflichtungskredite

Die eidgenössischen Räte werden jeweils in der Staatsrechnung über den Stand der Verpflichtungskredite informiert.

7

BBl 2013 3485

3328

BBl 2018

2.3.3

Finanzielle Auswirkungen

Investitionen Aufgrund der heutigen Planung werden folgende Vorhaben über den beantragten Rahmenkredit 2019 finanziert: CHF

EDA

18 000 000

Instandsetzungsmassnahmen

6 020 000

Um- und Neubauten

9 000 000

Projektierungen zukünftiger Vorhaben (Kairo, Bogota und andere)

2 470 000

Erstausstattung

510 000

Forschungsanstalten

3 950 000

Instandsetzungsmassnahmen

3 500 000

Projektierungen zukünftiger Vorhaben (Zürich) Sport Instandsetzungsmassnahmen Um- und Neubauten

450 000 22 740 000 6 640 000 13 100 000

Projektierungen zukünftiger Vorhaben (Magglingen)

3 000 000

Zoll

4 530 000

Instandsetzungsmassnahmen Projektierungen zukünftiger Vorhaben (Basel, St. Margrethen und andere) Übrige Bundesverwaltung Instandsetzungsmassnahmen Projektierungen zukünftiger Vorhaben (Umsetzung UK 20248) Erstausstattung

330 000 4 200 000

40 780 000 2 200 000 21 300 000 250 000

Neue Nutzeranträge

17 030 000

Rahmenkredit zivile Bauten 2018

90 000 000

8

Unterbringungskonzept 2024

3329

BBl 2018

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

3.1.1

Personelle Auswirkungen

Das geplante Vorhaben im Bereich BASPO hat Auswirkungen auf den Personalbedarf des BBL. Für die Aufgaben nach Artikel 9 VILB bei der Planung und Realisierung der Projekte, den anschliessenden Betrieb der Anlagen (Eigentümer-, Bauherren- und Betreiberleistungen) und für die Umsetzung der Aufgaben im Bereich «Sportförderung des Bundes» benötigt das BBL drei zusätzliche Vollzeitstellen.

In den letzten Jahren war es dem BBL dank einer restriktiven Personalpolitik und Effizienzsteigerungen möglich gewesen, neue Aufgaben mit bestehenden Ressourcen aufzufangen. Der Anlagewert des BBL-Portfolios hat sich in den letzten fünf Jahren um 10 Prozent oder 627 Millionen Franken erhöht. Alle weiteren neuen Aufgaben, wie beispielsweise die zur Umsetzung des revidierten Asylgesetztes oder der Sportförderung des Bundes, können nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen umgesetzt werden.

Für die Sicherstellung des operativen Betriebs der zusätzlichen Infrastruktur (4. Bauetappe Tenero sowie Ausbildungshalle Magglingen) benötigt das BASPO ab 2022 sieben zusätzliche Vollzeitstellen.

3.1.2

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionen Die Investitionen für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Übrige Kosten Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.

3330

BBl 2018

3.1.3

Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten

Mit der Immobilienbotschaft EFD 20149 wurde die Praxis für die Handhabung der Teuerung angepasst. Die Kostenungenauigkeit gemäss Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Die weitere Teuerungsentwicklung ist in den ausgewiesenen Projektkosten nicht separat berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen: ­

Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 % bzw. 15 %);

­

Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 3 des beantragten Bundesbeschlusses.

Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung in den entsprechenden Immobilienbotschaften EFD Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200510 (FHG) beantragt.

Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft EFD ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.

Teuerungs- oder währungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Botschaften bis und mit Immobilienbotschaft EFD 2013 werden weiterhin über einen der Rahmenkredite «zivile Bauten» abgedeckt (vgl. Ziff. 2.3.1).

3.2

Terminliche Auswirkungen

Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.

Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben.

Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.

9 10

BBl 2014 3789 SR 611.0

3331

BBl 2018

4

Stand der Verpflichtungskredite

In den Verzeichnissen «Stand der Verpflichtungskredite» zum Voranschlag und zur Rechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Bau- bzw. Immobilienbotschaften ausgewiesen.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

die Artikel 21­27 FHG;

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 11 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;

­

Artikel 28 VILB.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)12.

5.2

Form des Erlasses

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200213 (ParlG) die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.

5.3

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden eidgenössischen Räte (Ausgabenbremse).

Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite sind somit der Ausgabenbremse unterstellt.

11 12 13

SR 611.051 SR 101 SR 171.10

3332