Genehmigung Richtplan Kanton Zürich Teilrevision Kapitel Verkehr, Vorhaben Strasse und öffentlicher Verkehr Gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 15. Juni 2018 den folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 30. Mai 2018 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung Teilrevision Kapitel 4 Verkehr (Vorhaben Strasse und öffentlicher Verkehr) mit den Vorbehalten in den Ziffern 2­3 genehmigt.

2.

Vorhaben Glattalautobahn: Die «Überdeckung ab dem östlichen Tunnelende bis zur Verknüpfung mit der A1» sowie der Realisierungshorizont «mittelfristig» werden vom Bund im Sinne von Absichtserklärungen des Kantons zur Kenntnis genommen.

3.

Vorhaben «A1 Verzweigung Baltenswil ­ Anschluss Töss»: der Realisierungshorizont «mittel bis langfristig» wird vom Bund im Sinne einer Absichtserklärung des Kantons zur Kenntnis genommen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

20. November 2018

2018-3554

Bundesamt für Raumentwicklung

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