Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit für die Durchführung

Für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz wird ein Verpflichtungskredit von 787 Millionen Franken bewilligt.

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Im Betrag nach Absatz 1 ist eine Reserve von 215 Millionen Franken enthalten.

Art. 2

Bedingungen für den Verpflichtungskredit

Der Verpflichtungskredit ist an folgende Bedingungen geknüpft:

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a.

Das Projekt «Sion 2026» erhält den Zuschlag für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026.

b.

Ein über den Betrag nach Artikel 1 Absatz 1 hinausgehender Finanzierungsbedarf wird von der Trägerorganisation oder den Standortkantonen getragen.

c.

Der Bund beteiligt sich höchstens im Umfang der Reserve nach Artikel 1 Absatz 2 an einem allfälligen Defizit des Projekts. Die darüber hinausgehenden Kosten werden von der Trägerorganisation oder von einem oder mehreren Standortkantonen getragen.

d.

Im Hinblick auf die dem IOK abzugebenden Garantien übernehmen die Standortkantone zusammen mit den Austragungsorten, den Eigentümern der Infrastrukturen und der Trägerorganisation die Verantwortung für die frist-

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gerechte Errichtung der notwendigen Infrastrukturen und tragen das entsprechende Risiko.

e.

Das Kandidaturkomitee gründet spätestens bis zur Vergabe der Spiele eine nicht gewinnorientierte Trägerorganisation, die in der Lage ist, den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung und der Organisation der Winterspiele nachzukommen.

f.

Vom Bundesrat delegierten Personen wird Zugang zu sämtlichen Gremien und Dokumenten dieser Trägerorganisation gewährt.

g.

Das Kandidaturkomitee legt ein Konzept vor, mit dem aufgezeigt wird, dass bei der Organisation und der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 die Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes, der Raumplanung und der nachhaltigen Entwicklung vorbildlich umgesetzt werden und eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Grundsätzen gewährleistet ist.

h.

Beiträge nach Artikel 1 Absatz 1 werden nicht verwendet für: 1. allfällige Sicherheitskosten der Kantone, die der Trägerorganisation in Rechnung gestellt werden und die der Bund gemäss dem Bundesbeschluss vom ...3 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz nicht übernimmt, 2. Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz, 3. Mehrkosten, die aufgrund von nicht fristgerecht bereitgestellten Infrastrukturen entstehen.

Art. 3

Subventionsvereinbarung und Mittelfreigabe

Eine zwischen dem Bund und der Trägerorganisation abzuschliessende Subventionsvereinbarung regelt insbesondere: a.

die Strukturen und Prozesse zur Sicherstellung des zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel;

b.

die Bedingungen für die Freigabe der Reserve nach Artikel 1 Absatz 2;

c.

die Freigabe der von der Trägerorganisation beantragten Mittel entsprechend dem Projektfortschritt in Tranchen von höchstens 100 Millionen Franken;

d.

die Verwendung eines allfälligen Gewinns der Trägerorganisation.

Art. 4

Schlussbestimmungen

Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesbeschluss vom ... 4 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kan1

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tone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz, dem Bundesbeschluss vom ...5 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz und dem Bundesbeschluss vom ... 6 über den Rahmenkredit für den Beitrag des Bundes an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz in Kraft.

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Er untersteht nicht dem Referendum.

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