Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 13.430 n Rickli Natalie. Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt vor, den Anwendungsbereich von Artikel 380a StGB so zu erweitern, dass eine Staatshaftung eingeführt wird, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln und einem Verschulden der Staatsangestellten besteht. Der Staat soll gemäss der vorgeschlagenen Neuregelung haften, wenn einem Täter eine Öffnung des Straf- oder Massnahmenvollzugs gewährt wurde und diese Person durch einen Rückfall einen Schaden verursacht. Ziel der neuen Regelung ist es zu verhindern, dass die Konsequenzen von gravierenden Taten, die von Wiederholungstraftätern im Rahmen einer Vollzugsöffnung begangen werden, allein von Einzelpersonen getragen werden müssen.

Datum der Eröffnung: 24. Mai 2018 Vernehmlassungsfrist: 14. September 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK), Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, CH-3003 Bern, Telefon +41 58 322 97 47, Fax +41 58 322 96 54, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Juni 2018

2018-1602

Bundeskanzlei

3045