Entwurf Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) Entwurf eines Sachplans nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

Gegenstand:

Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen werden die besten Landwirtschaftsböden der Schweiz im Sinne einer präventiven Massnahme gesichert, um die Ernährungssicherung in schweren Mangellagen zu gewährleisten. Es werden ein Mindestumfang und dessen Aufteilung auf die Kantone sowie Grundsätze für den Umgang mit FFF behördenverbindlich festgelegt. Der überarbeitete Sachplan ersetzt den bisherigen, der aus dem Bundesratsbeschluss «Sachplan Fruchtfolgeflächen: Festsetzung des Mindestumfanges der Fruchtfolgeflächen und deren Aufteilung auf die Kantone» vom 8. April 1992 (BBI 1992 II 1649) bestand. Der Sachplan FFF wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des überarbeiteten Sachplans FFF wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich dazu äussern.

Auflagezeit:

Die Unterlagen zum Entwurf des Sachplans FFF können vom 7. Januar bis und mit 31. Januar 2019 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:

Auflageorte:

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter www.are.admin.ch/fff

2018-3753

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BBl 2018

Eingaben und Fristen:

18. Dezember 2018

Die Anhörung wird am 20. Dezember 2018 eröffnet. Stellungnahmen zum Entwurf des überarbeiteten Sachplans FFF sind bis am 26. April 2019 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Raumentwicklung, Sektion Siedlung und Landschaft, 3003 Bern.

Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Bundesamt für Landwirtschaft, BLW

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