Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Sicherheitsfachmann Bewachung mit eidgenössischem Fachausweis / Sicherheitsfachfrau Bewachung mit eidgenössischem Fachausweis resp. Sicherheitsfachmann Personenschutz mit eidgenössischem Fachausweis / Sicherheitsfachfrau Personenschutz mit eidgenössischem Fachausweis resp. Sicherheitsfachmann Zentralendienste mit eidgenössischem Fachausweis / Sicherheitsfachfrau Zentralendienste mit eidgenössischem Fachausweis resp. Sicherheitsfachmann Flughafensicherheit mit eidgenössischem Fachausweis / Sicherheitsfachfrau Flughafensicherheit mit eidgenössischem Fachausweis resp. Sicherheitsfachmann Anlässe mit eidgenössischem Fachausweis / Sicherheitsfachfrau Anlässe mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

13. März 2018

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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2018-0735