Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6699 Widersprechende Coop Einzelhandels AG, Bernstrasse 90, CH-3303 Jegenstorf, CH-Marke Nr. 430 095 iD (fig.), vertreten durch ISLER & PEDRAZZINI AG, CH-8023 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Printing International N.V., Industriepark, Ambachtenlaan 34, B-9880 Aalter, internationale Registrierung Nr.

802 549 iD (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Mai 2004 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 6699 wird gutgeheissen.

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 802 549 «iD» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «Appareils et machines pour la transmission d'images» (Klasse 9) und «Papier, carton et produits en ces matières non compris dans d'autres classes; produits de l'imprimerie, en particulier ceux imprimés en sous-traitance» (Klasse 16) definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0925

2433