Umsetzung der Transparenzvorschriften für das Geschäft der beruflichen Vorsorge (Art. 36 Bst. c des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVG; SR 172.021) Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehenden Verfügungen ausgesprochen: Verfügungen vom 26. November 2004 8. Dezember 2004

Schweizerische National Leben AG, Bottmingen Phenix Lebensversicherungs-Gesellschaft, Lausanne

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung, Rämistrasse 74, 8001 Zürich, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.

21. Dezember 2004

7216

Bundesamt für Privatversicherungen

2004-2760