Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20062007 vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom ...2 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20043, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 20062007 wird ein Zahlungsrahmen von 9,8 Millionen Franken bewilligt. Davon sind 3 Millionen Franken als Gebühreneinnahmen zu erwirtschaften.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2004 7257) BBl 2004 7235
2004-2026
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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20062009. BB
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