Fernmeldegesetz

Eröffnung einer Verfügung gegenüber einer Adressatin mit Aufenhalt im Ausland Qwest Netherlands BV, Amsterldijk 166 6hg, 1079LH Amsterdam, Niederlande 1.

Es wird festgestellt, dass die Verfügungsadressatin gegen ihre gesetzliche Auskunftspflicht gemäss Artikel 59 Absatz 2 FMG verstossen hat.

2.

Die Verfügungsadressatin wird verpflichtet, innert 30 Tagen seit Eröffnung dieser Verfügung den Fragebogen «Fernmeldestatistik 2003» vollständig und wahrheitsgetreu einzureichen.

3.

Die Verfahrenskosten betragen 1560 Franken und werden der Verfügungsadressatin vollständig auferlegt. Dieser Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung zu begleichen.

4.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

5.

Diese Verfügung wird per eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, angefochten werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die vorliegende Verfügung sowie eventuelle Beweismittel müssen der Beschwerde beigelegt werden.

Bundesamt für Kommunikation Die Verfügung kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Statistikdienst der Abt. Telecomdienste Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41(0)32 327 55 28

6680

2004-2465

Fernmeldegesetz

Eröffnung einer Verfügung gegenüber einer Adressatin mit Aufenhalt im Ausland Satlynx GmbH, Illerstrasse 15, D-71522 Backnang 1.

Es wird festgestellt, dass die Verfügungsadressatin gegen ihre gesetzliche Auskunftspflicht gemäss Art. 59 Abs. 2 FMG verstossen hat.

2.

Die Verfügungsadressatin wird verpflichtet, innert 30 Tagen seit Eröffnung dieser Verfügung den Fragebogen «Fernmeldestatistik 2003» vollständig und wahrheitsgetreu einzureichen.

3.

Die Verfahrenskosten betragen 1560 Franken und werden der Verfügungsadressatin vollständig auferlegt. Dieser Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung zu begleichen.

4.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

5.

Diese Verfügung wird per eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, angefochten werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die vorliegende Verfügung sowie eventuelle Beweismittel müssen der Beschwerde beigelegt werden.

Bundesamt für Kommunikation Die Verfügung kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Statistikdienst der Abt. Telecomdienste Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41(0)32 327 55 28

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