Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6570 Widersprechende Panther s.r.l., I-35020 Casalserugo (Padova), IR-Marke Nr.

774 305 «Panther» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Ramon Pajares SA, E-03360 Callosa de Segura (Alicante), IR-Marke Nr. 800 054 «SOUL PANTER» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. April 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6570 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 800 054 «SOUL PANTER» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (Fr. 800) zu ersetzen.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

7. April 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0680

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