Zur Abgrenzung der Untersuchungen der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen von verwaltungsinternen Administrativuntersuchungen am Beispiel der Abklärung «Südafrika» Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte vom 30. September 2003 Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Dezember 2003

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren National- und Ständeräte, Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von der Verabschiedung und Publikation Ihres Berichtes vom 30. September 2003 über die Abgrenzung der Untersuchungen der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen von verwaltungsinternen Administrativuntersuchungen am Beispiel der Abklärung «Südafrika» (Bericht).

In diesem Bericht wird die Problematik aufgezeigt, die durch die parallele Durchführung eines parlamentarischen Aufsichtsverfahrens und einer verwaltungsinternen Administrativuntersuchung entstehen kann. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass die Parallelität von Untersuchungen mit ähnlicher Zielsetzung die Abklärungen der GPDel beeinträchtigen kann.

Mit der im Bericht aufgeführten Empfehlung 2 fordert die GPDel den Bundesrat auf, die Bestimmungen über die Administrativuntersuchungen beim Bund anzupassen.

Er sollte dabei die Rechte und Pflichten der Adminstrativuntersuchungsbeauftragten, insbesondere gegenüber den Auftraggebern und den Betroffenen, und die auf Administrativuntersuchungen anwendbare Verfahrensgrundsätze konkretisieren.

Der Bundesrat ist bereit, im Sinne der Empfehlung 2 die Bestimmungen über die Administrativuntersuchungen beim Bund anzupassen. Er wird seine Vorschläge im Rahmen seiner Stellungnahme zum Bericht der GPK-S vom 21. November 2003 zur parlamentarischen Initiative über das Parallelverfahren der Geschäftsprüfungsdelegation mit personalrechtlichen Untersuchungen oder Administrativuntersuchungen des Bundes unterbreiten, da die beiden Vorlagen einen engen Zusammenhang aufweisen.

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Der Bundesrat dankt der GPDel für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren National- und Ständeräte, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Dezember 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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