Flughafen Samedan (GR) Gesuch für die Übertragung der Betriebskonzession Anhörung

Gesuchstellerin:

Genossenschaft Flugplatz Oberengadin (GFO), 7503 Samedan

Gegenstand:

Gesuch für die Übertragung der Betriebskonzession von der Genossenschaft Flugplatz Oberengadin (GFO) auf die Engadin Airport AG.

Inhaltlich unveränderte Übertragung des Betriebsreglements vom 27. August 2001 auf die Engadin Airport AG.

Ort:

Flughafen Samedan, 7503 Samedan

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36a ff. des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Graubünden sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Die Veröffentlichung des Gesuchs in den kantonalen und lokalen Publikationsorganen wird durch den Kanton veranlasst.

Öffentliche Auflage: Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Publikation im kantonalen Amtsblatt und den lokalen Anzeigern. Sie beginnt am 1. November 2004 und dauert bis am 30. November 2004.

Die Gesuchsunterlagen können während der Einsprachefrist an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Stadtgartenweg 11, 7000 Chur ­ Gemeindeverwaltung Samedan, 7503 Samedan Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Einsprachefrist von 30 Tagen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Bemerkung

Über die Einschränkungen der Befugnisse zur Anfechtung des Konzessionsentscheides siehe BGE vom 8. April 2003 (1A.226/2002).

26. Oktober 2004

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 2004-2279