Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6808 Widersprechende/r Adam Opel AG, D-65428 Rüsselsheim, IR-Marke Nr. 492 306 «Corsa» gegen Widerspruchsgegner/in Motoforza spol. s.r.o., CZ-644 41 Troubsko, IR-Marke Nr. 807 752 «MotoCorsa Moto Parts» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6808 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 807 752 «MotoCorsa Moto Parts» (fig.)

wird in der Schweiz zum Schutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3956

2004-1341