Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2004 vom 9. Dezember 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 3 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 8 Absatz 2 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September 2003,2 beschliesst: Art. 1 Folgende Zahlungskredite werden für 2004 bewilligt und dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte entnommen:
1 2
a.
Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT): 4,2 Millionen Franken für die Projektaufsicht 753,5 Millionen Franken für die Lötschberg-Basislinie 834,3 Millionen Franken für die Gotthard-Basislinie 1,36 Millionen Franken für den Ausbau Surselva 3,1 Millionen Franken für den Anschluss der Ostschweiz 17,75 Millionen Franken für Ausbauten zwischen St. Gallen und ArthGoldau 95,3 Millionen Franken für Ausbauten am übrigen Streckennetz
b.
BAHN 2000: 400 Millionen Franken für Planung und Ausführung der 1. Etappe 4 Millionen Franken für Planungsstudien der 2. Etappe
c.
Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz: 8,95 Millionen Franken für Planungsstudien
d.
Lärmsanierung der Eisenbahnen: 180 Millionen Franken für Lärmschutzmassnahmen
SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht
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Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2004. BB
Art. 2 Von den nach Artikel 1 des vorliegenden Bundesbeschlusses bewilligten Zahlungskrediten bleiben 18,9 Millionen Franken der zweiten NEAT-Bauphase der GotthardBasislinie gesperrt.
Art. 3 Vom Voranschlag 2004 des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird Kenntnis genommen.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Dezember 2003
Nationalrat, 9. Dezember 2003
Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker
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