Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Ingenieurbüro Federer, Industriestrasse 9, 8712 Stäfa Das Bundesamt für Kommunikation hat am 22. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 1.9.2001 zugeteilte Adressierungselement 0900 009188 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselement 0900 009188 tritt sofort in Kraft

3.

Dem Ingieneurbüro Federer wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0900 009188 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und dem Ingenieurbüro Federer auferlegt.

5.

Die Sunrise wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Aprom GmbH, Etzelstrasse 20, 8834 Schindellegi Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 18.9.2003 zugeteilte Adressierungselement 0878 277766 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselement 0878 277766 tritt sofort in Kraft

3.

approm GmbH wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0878 277766 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und approm GmbH auferlegt.

2004-2508

6739

5.

Die Colt Telecom AG wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Dr. Müller & Dipl. Ing. Berndt, Berndt Karlheinz-Wolf, Rehstrasse 2, D-66953 Pirmasens Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 6.11.2002, 12.11.2002, 13.11.2002 und 14.11.2002 zugeteilten Adressierungselemente 0800 800320, 0800 800740, 0800 800710, 0800 800690, 0800 800910, 0800 800670, 0800 776600, 0800 998800, 0800 009900, 0800 005500, 0800 006600, 0800 004400, 0800 003300 und 0800 002200 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselemente 0800 800320, 0800 800740, 0800 800710, 0800 800690, 0800 800910, 0800 800670, 0800 776600, 0800 998800, 0800 009900, 0800 005500, 0800 006600, 0800 004400, 0800 003300 und 0800 002200 tritt sofort in Kraft

3.

Dr. Müller + Dipl. Ing. Berndt wird per sofort untersagt, die Adressierungelemente 0800 800320, 0800 800740, 0800 800710, 0800 800690, 0800 800910, 0800 800670, 0800 776600, 0800 998800, 0800 009900, 0800 005500, 0800 006600, 0800 004400, 0800 003300 und 0800 002200 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Dr. Müller + Dipl. Ing. Berndt auferlegt.

5.

Die Smartphone SA wird angewiesen, die Adressierungelemente innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

6740

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Epinosa Rodolf, c/o Tersa Salzberg, Inselstrasse 38, 4057 Basel Das Bundesamt für Kommunikation hat am 27. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 1.9.2001 zugeteilte Adressierungselement 0901 222433 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselement 0901 222433 tritt sofort in Kraft

3.

Herr Espinosa Rodolfo wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0901 222433 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Herr Espinosa Rodolfo auferlegt.

5.

Die Smartphone SA wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

23. November 2004

Bundesamt für Kommunikation

6741