Verfügung im Widerspruchsverfahren 5659 Widersprechende/r Hebrew University of Jerusalem, Givat Ram, P.O. Box 34165, IL-Jerusalem 91341, CH-Marke Nr. 475 948 (EinsteiNet), Vertreter/in Dr. Lusuardi AG, Kreuzbühlstrasse 8, CH-8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in European Science Channel Limited, Maggs House Queen's Road, GB-Bristol BS8 1QX, CH-Marke Nr. 493 956 (EINSTEIN TV) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Mai 2004 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5659 wird teilweise gutgeheissen. Die Eintragung der CH-Marke Nr. 493 956 «EINSTEIN TV» wird für nachgenannte Waren widerrufen: 38 Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und Rundfunksendungen; Satelliten- und Kabelausstrahlung; Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und Rundfunksendungen via analoge oder digitale Netzwerke, einschliesslich das Internet und darauf bezogene interaktive Dienste; Telekommunikation; elektronische Übermittlung von Daten, Ton und Bildern; Übertragung von Fernsehprogrammen, Videofilmen und Shows; Teletext; Informations- und Beratungsdienste bezüglich aller vorerwähnten Dienstleistungen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 400 Franken an die Verfahrenskosten zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

26. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2822

2004-1092