Verfügung im Widerspruchsverfahren 2594/1998 Widersprechende/r Chinoin Gyogyszer és Vegyészeti Termékek Gyara R.T, To u. 15, HU-1045 Budapest IV, Internationale Marke 2R-136 455 (JUMEX), Vertreter/in Schaad, Balass, Menzl & Partner AG, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in The Drogerie AS, 12, Stfedni 7, CZ-160 00 Praha, Internationale Marke Nr. 680 552 (JUMEN) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Februar 2000 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 2594/1998 gegen die internationale Marke Nr.

680 552 JUMEN wird teilweise gutgeheissen.

2.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die Marke JUMEN wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides durch eine definitive teilweise Schutzverweigerung der Klasse 5 ersetzt.

3.

Die Parteikosten sind wettgeschlagen.

4.

Die Widerspruchsgebühr wird nicht zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-0731

1839