Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Metush Idrizi, 1946, F. Recak, XZ-Shtime, Unmik-Post-Kosova mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 30. September 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 12. August 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: «1. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

26. Oktober 2004

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

I 448/04

2004-2312

5793