Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2005 vom 18. Oktober 2004

Nach Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherung den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2005 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 2001 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 1,9 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Auf den 1. Januar 2005 sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten wie folgt anzupassen: Jahr des Rentenbeginns

Letzte Anpassung

Nachfolgende Anpassung am 1. Januar 2005

1985­1999

1. Januar 2003

1,4 Prozent

2000

1. Januar 2004

0,9 Prozent

18. Oktober 2004

2004-2281

Bundesamt für Sozialversicherung

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