Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion
Gemeinde Diverse BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Bufra Holz GmbH Projekt-Nr. 421.2-BE-0024/0002
Gemeinde Sennwald SG, Waldbau, Revitalisierung Frümsen Projekt-Nr. 411.1-SG-0000/0012
Gemeinde Muotathal SZ, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung und Ergänzung Lawinenverbauungen Projekt-Nr. 431.1-SZ-0016/0001
Gemeinde Binn VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Binn Projekt-Nr. 411.3-VS-3002/0001
Gemeinde Leukerbad VS, Schutzbauten und -anlagen, Sprenganlagen Rechte Talseite Inden-Leukerbad Projekt-Nr. 431.1-VS-3311/0001
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
21. Dezember 2004
2004-2733
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
7231