Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6436 Widersprechende/r Consolidated Artists BV, NL-1120 AB Landsmeer, CH-Marke Nr. 420 254 «MANGO» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Conseptor ASA, N-5500 Haugesund, IR-Marke Nr. 792 182 «MANTO MEN'S CONSEPT» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Februar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6436 wird gutgeheissen.

3.

Der international registrierten Marke Nr. 792 182 «MANTO MEN'S CONSEPT» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. Februar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0332

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