Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6429 Widersprechende/r Robugen GmbH, DE-73730 Esslingen, CH-Marke Nr. 295 252 «M MEDIPHARM S.A» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Medipharma d.o.o., HR-42202 Trnovec, IR-Marke Nr. 794 898 «MEDIPHARMA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6429 wird als gegenstandlos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

8.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2004-1342