Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6814 Widersprechende Akzo Nobel Coatings International B.V., Velperweg 76, NL-6824 BM Arnhem, internationale Registrierung Nr. R 318 259 ALPHA, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Stomix, s.r.o., cp. 178, CZ-790 65 Zulova, internationale Registrierung Nr. 808 640 ALFAFIX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6814 wird für die Waren der Klasse 17 abgewiesen.

Der internationalen Registrierung Nr. 808 640 «ALFAFIX» wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv gewährt.

3.

Der Widerspruch Nr. 6814 wird für die Waren der Klassen 1 und 2 gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 808 640 «ALFAFIX» wird der Schutz in der Schweiz insoweit definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 400 Franken an die Verfahrenskosten zu bezahlen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1340

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