Ausschreibung eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen Herbst 2000 Im Herbst 2000 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission die siebenten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen, wobei die Prüfungen bis auf weiteres im Halbjahresrhythmus stattfinden werden. Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen nehmen bitte von den nachstehenden Informationen Kenntnis: 1. Zulassungsvoraussetzungen Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen: a.

eine Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular);

b.

ein Frageblatt zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular);

c.

das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis;

d.

die Postquittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr.

2. Prüfungsdaten und Prüfungsort Schriftliche Prüfungen vom 4. September - 8. September 2000 Mündliche Prüfungen vom 18. September - 22. September 2000 Prüfungsort: Bern 3. Prüfungsfächer, Wahlpflichtfächer und Teilprüfung Die Prüfungsfächer umfassen den nachstehenden Fächerkatalog und werden wie folgt geprüft: a. für alle Berufsmaturitätstypen: -

Muttersprache

(schriftlich und mündlich)

-

2. Landessprache

(schriftlich und mündlich)

-

3. Landessprache (Landes- oder Nichtlandessprache) (schriftlich und mündlich)

b. für die technische Berufsmaturität - Mathematik - Physik - Chemie - Geschichte und Staatslehre - Rechts- und Wirtschaftskunde - Wahlpflichtfach

2000-0720

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

1853

Es werden folgende Wahlpflichtfächer mündlich geprüft (techn. Berufsmaturität): - Ökologie - Kunst- und Kulturgeschichte - Betriebswirtschaftslehre - Englisch (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt) - 3. Landessprache (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt) Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Wahlpflichtfächer sie geprüft werden wollen.

c. für die kaufmännische Berufsmaturität - Rechnungswesen (schriftlich und mündlich) - Betriebs- und Rechtskunde (schriftlich) - Mathematik (schriftlich) - Geschichte und Staatslehre (mündlich) - Wahlpflichtfach 1 (mündlich) - Wahlpflichtfach 2 (mündlich) Es werden folgende Wahlpflichtfächer mündlich geprüft (kaufm. Berufsmaturität): Wahlpflichtfach 1: - Wirtschaftsgeographie - Psychologie der zwischenmenschlichen Beziehungen - Volkswirtschaftslehre Wahlpflichtfach 2: - Kunst- und Kulturgeschichte - Ökologie - Biologie Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Wahlpflichtfächer sie geprüft werden wollen.

Sie haben dabei zwei Wahlpflichtfächer auszusuchen, nämlich: 1. ein Fach aus der Gruppe "Wahlpflichtfach 1" 2. ein Fach aus der Gruppe "Wahlpflichtfach 2"

1854

Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst in der technischen Berufsmaturität in der kaufmännischen Berufsmatur Physik Mathematik Chemie Betriebs- und Rechtskunde Geschichte und Staatslehre Geschichte und Staatslehre Rechts- und Wirtschaftskunde Wahlpflichtfach 1 dem gewählten Wahlpflichtfach Wahlpflichtfach 2 Die zweite Teilprüfung erstreckt sich jeweils auf die vier übrigen Fächer.

4. Anmeldungsunterlagen, Anmeldefrist und weitere Informationen Das Prüfungssekretariat kann Sie mit den Anmeldungsunterlagen bedienen.

Die Adresse lautet wie folgt: Sekretariat eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen VSP Hotelgasse 1 Postfach 245 3000 Bern 7 Telefon 031/328 40 50 Fax 031/328 40 55 Die Gebühren für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen betragen: Franken

1.

Anmeldegebühr1 (für alle Prüfungen gleich)

2.

Prüfungsgebühr2

100

Gesamtprüfung 500 1. oder 2. Teilprüfung 250 Sämtliche Gebühren sind an das Prüfungssekretariat in Bern, Konto 753855 - 00, SKA, zu entrichten.

Die Anmeldefrist für die Berufsmaturitätsprüfungen im Herbst 2000 läuft am 4. Mai 2000 (Datum des Poststempels) ab.

4. April 2000

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission: Die Präsidentin, Judith Renner-Bach

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Die Anmeldegebühr ist vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs einzuzahlen. Die Postquittung ist dem Zulassungsgesuch beizulegen.

Die Prüfungsgebühr ist einzuzahlen, nachdem der Kandidat bzw. die Kandidatin die Mitteilung erhalten hat, dass er/sie von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission zugelassen worden ist.

1855