Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Sigriswil BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Ausbau Forstwerk Rotmoos Projekt-Nr. 421.2-BE-0028/0001
Gemeinde Balm bei Günsberg SO, Schutzbauten und -anlagen, Balmberg Projekt-Nr. 431.1-SO-0000/0001
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
6. April 2004
2004-0574
Eidgenössische Forstdirektion
1581