Flugplatz Altenrhein Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Flugzeug-Einstellhangars vom 16. Mai 2000

Gesuchsteller: Gegenstand:

FFA Flugzeugwerke Altenrhein AG, 9423 Altenrhein Neubau eines Flugzeug-Einstellhangars C4: - Standort: anschliessend an die 3 bestehenden Hangars C1 ­ C3, auf bereits bestehender Plattform - Bauart: gleich wie die bestehenden Hangars C1 ­ C3 Alles im Flugplatzareal, Gemeinde Thal.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1.1.2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1.3.2000).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton St. Gallen und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 19. Mai bis zum 19. Juni 2000 beim Bauamt der Politischen Gemeinde Thal, 9425 Thal eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

16. Mai 2000

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2000-0981