Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Bilaterale Abkommen II Die Bilateralen II bringen Lösungen für konkrete gegenseitige Anliegen der Schweiz und der EU. Es geht in diesen Dossiers sowohl um wirtschaftliche Interessen der Schweiz (beispielsweise der Nahrungsmittelindustrie, des Finanzplatzes oder des Tourismus) als auch um eine verstärkte Zusammenarbeit in Politikbereichen wie innere Sicherheit und Asylpolitik sowie Umwelt, Statistik, Kultur und Bildung.

Vernehmlassungsfrist: 10. September 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern, Telefon 031 322 22 22 www.europa.admin.ch

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Zusatzprotokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Die Schweiz hat seit Juli 2003 mit der EU-Kommission über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten verhandelt. Mit der Kommission wurde ein Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen (1999) ausgehandelt, das den Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Beitrittsländern regelt und am 2. Juli 2004 in der Schweiz paraphiert wird. Die Schweiz verlangte in diesen Verhandlungen, dass ihr ein Übergangsregime für den Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, welches gleichwertig ist wie jenes, das die EU gegenüber den Beitrittsländern vorsieht.

Vernehmlassungsfrist: 17. September 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 324 31 50, www.imes.admin.ch

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens Die Arbeitsgruppe schlägt eine Verbesserung der vor fünf Jahren eingeführten Mechanismen vor. Als entlastende Massnahme für die vollziehenden Organe empfiehlt sie zusätzlich die Schaffung von neuen Hilfsmitteln. Neben einigen Anpassungen, die zur Verstärkung der Umsetzung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind, ist insbesondere die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, dies mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes.

Vernehmlassungsfrist: 17. September 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: seco, Direktion für Arbeit, Effingerstrasse 31, 3003 Bern, Telefon 031 322 56 56 www.seco.admin.ch/themen/arbeit/recht/personenverkehr/index.html?lang=de

13. Juli 2004

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Bundeskanzlei