Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Trägerorganisation für die höhere Fachprüfung für Steuerexperten hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Artikel 5 und 28 vom Reglement über die höhere Fachprüfung Steuerexperte/Steuerexpertin vom 20. März 1995 eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

15. Juni 2004

2004-1128

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2841