Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld, Sportanlage Auenfeld Mitwirkung und Anhörung vom 19. Oktober 2004

Gesuchsteller:

armasuisse Bauten

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen ­ Energie-Nachweise

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, beim Hochbauamt der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 8500 Frauenfeld, schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können beim Hochbauamt der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 8500 Frauenfeld vom 19. Oktober bis 18. November 2004 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 18. November 2004 beim Hochbauamt der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 8500 Frauenfeld zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

19. Oktober 2004

2004-2233

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

5533