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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. Februar 1875.

Kanton.

Zürich .

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Bern .

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Luzern Uri Schwyz .

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Unterwaiden ob dem Wald ,, nid dem Wald Glarus .

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Zug Freiburg .

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Solothurn .

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Basel-Stadt .

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Basel-Landschaft .

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Schaffhausen .

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Appenzell A. Rh. .

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Appenzell I . R h . .

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St. Gallen Graubünden .

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Aargau Thurgau .

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Tessin .

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Waadt Wallis Neuenburg .

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Genf

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Zahl der infizirten Ställe auf 1. Februar 1876 .

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16. Januar 1876 .

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Verminderung

Lungenseuche.

Ställe.

-- -- l -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

Maul- und Klauenseuche. T o t a l .

Ställe.

Ställe.

5 5 6 6 l 2 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 2 2 -- -- l l -- -- 2 2 l l 13 13 3 3 -- -- 3 3 -- -- -- -- -- --

l l

37 121

38 122

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84

84

253

Bemerkungen.

Die M a u l - und K l a u e n s e u c h e ist endlich wieder auf einen Stand reduzirt, welcher es möglich machen sollte, dieselbe in naher Zukunft gänzlich zu tilgen. An der Erreichung dieses Zieles haben die Viehbesizer, Händler und Mezger, ein großes Interesse, denn damit wird es möglich gemacht, den Verkehr von den ihn belastenden polizeiliehen Beschränkungen wieder zu befreien. Die Behörden wünschen sich möglichst bald in den Stand gesezt, diesfalls die normalen Verhältnisse zurükzuführen. Zu diesem Zweke ist es aber noth wendig, daß keine S eue h enh er de v e r h e i m l i c h t werden und keine n e u e n E i n s c h l e p p u n g e n vom A u s l a n d e her stattfinden.

Die Bundesgesezgebung bedroht diesfällige Pflichtverlezungen mit Buße bis auf Fr. 500; überdies haftet der Fehlbare für den Schaden, den er durch Verbreitung der Seuche Andern zufügt.

Wenn diejenigen, welche durch Verschleppung in Folge Verheimlichung der Seuche geschädigt werden, häufiger auf Schadenersaz klagen würden, müßte diese Quelle der Seuche bald verstopfen.

Die L u n g e n s e u c h e ist neuerdings ausgebrochen auf dem isolirten Hofe Schülenmoos, Amtsbezirk Willisau, Kantons Luzern, bei einem Rindviehbestand von 15 Stüken. Ein Zusammenhang mit dem lezthin gemeldeten Fall in der Gemeinde Malters desselben Kantons ist nachweisbar. Ebenso haben die angestellten Nachforschungen mit ziemlicher Sicherheit ergeben, daß die Seuche durch eine Herde italienischer Ochsen eingeschleppt wurde. Die Abschlachtung der infizirten Viehhabe hat begonnen und wird successive fortgesezt. Im Uebrigen sind die gesezlich vorgeschriebenen Maßregeln gegen Weiterverbreitung der Seuche angeordnet.

In Bezug auf andere Thierkrankheiten sind folgende Fälle zu verzeichnen : Kanton.

Rotz.

Milzbrand. Hundswuth.

Bern -- l -- Glarus . . ' . . . .

-- -- l Solothurn 4 -- -- Basel-Stadt . . . .

3 -- -- St. Gallen . . . .

2 -- -- Thurgau -- -- 3 Neuenburg . . . . -- l --

254 Betreffs der wichtigern Rotzfälle ist Folgendes zu bemerken : In der zweiten Hälfte Januars sind bei einem Droschkenhalter in Basel, Besizer von 33 Pferden, drei Pferde an Rotz erkrankt und- nach genauer Untersuchung getödtet worden. Bei der Untersuchung der übrigen 30 Pferde zeigten sich nur drei als verdächtig.

Dieselben wurden abgesondert und dem Verkehr entzogen.

Wegen ausgebrochenem Rotz mußten in einem Stalle in Trimbach, Kantons Solothurn, 4 Pferde ebenfalls abgeschlachtet werden.

B e r n , den 5. Februar 1876.

Eidg. Departement des Innern.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. Februar 1875.

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1876

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06

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12.02.1876

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252-254

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